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   LAG Hamm, 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06   

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https://dejure.org/2006,10245
LAG Hamm, 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 (https://dejure.org/2006,10245)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 (https://dejure.org/2006,10245)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 13 TaBV 50/06 (https://dejure.org/2006,10245)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Übernahme; Auszubildender; Unzumutbarkeit; Weiterbeschäftigung; Auflösung; Arbeitsverhältnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 78a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BetrVG
    Übernahme; Auszubildender; Unzumutbarkeit; Weiterbeschäftigung; Auflösung; Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Schaffung von freien Arbeitsplätzen durch den Abbau von Überstunden bzw. von Arbeitszeitkonten und bzw. oder durch die ...

  • Judicialis

    BetrVG § 78a Abs. 4 S. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; BGB § 242
    Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung aus betrieblichen Gründen - unsubstantiierte Darlegungen zu rechtsmißbräuchlichem Verhalten der Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06

    Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung im

    Auszug aus LAG Hamm, 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06
    Mit Ausnahme der Beteiligten G2xxxxx und einem weiteren Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, N2xxxxxxx (ArbG Bochum - 1 BV 6/06 = LAG Hamm 10 TaBV 42/06), wurden alle anderen 38 Auszubildenden, die seit Beginn des Jahres 2006 ihre Abschlussprüfung bestanden hatten, als Leiharbeitnehmer aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit der Firma A7xxxx P4xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx beschäftigt.
  • ArbG Iserlohn, 15.02.2006 - 1 Ga 3/06
    Auszug aus LAG Hamm, 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06
    Nachdem die Arbeitgeberin jegliche Weiterbeschäftigung der Beteiligten G2xxxxx abgelehnt hatte, erwirkte diese eine einstweilige Verfügung (ArbG Bochum - 1 Ga 3/06), wonach sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens als Mechatronikerin weiterzubeschäftigen ist.
  • LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung eines Jugend- und

    Dass freie Arbeitsplätze nicht vorhanden seien und der Beklagten eine Weiterbeschäftigung der Auszubildenden unzumutbar sei, habe bereits auch das Landesarbeitsgericht Hamm in zwei Entscheidungen bestätigt (LAG Hamm, Beschluss vom 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - sowie Beschluss vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -), darauf werde Bezug genommen.

    Zum vergleichbaren Sachverhalt hätten die zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Hamm bereits den Anträgen der Arbeitgeberin auf Auflösung der mit den Vertretern der JAV begründeten Arbeitsverhältnisse stattgegeben (LAG Hamm, Beschluss vom 0.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - und vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -).

    Insoweit erübrige sich jedenfalls im vorliegenden Verfahren auch eine Auseinandersetzung mit den - noch nicht rechtskräftigen - Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06 - und vom 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06 -.

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